Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für unsere Gartenträume Partner
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1. Gartenträume Messen
Gartentraeume B.V.
Auf Grundlage der DSGVO benötigt Gartentraeume B.V. Ihre Zustimmung für das Verarbeiten Ihrer persönlichen Daten.
Im Rahmen des Auftrages, welcher Gartentraeume B.V. zu Ihren Gunsten ausführt, sind wir gezwungen Ihre veranstaltungsbezogenen Daten (Name, Adresse, Kontaktperson, Telefonnummer und E-Mail Adresse) zu bearbeiten. Die Verantwortung für die Bereitstellung der persönlichen Daten liegt jedoch bei Ihnen. Bei Zustimmung wird die Haftung von Gartentraeume B.V. für den Besitz Ihrer persönlichen Daten ausgeschlossen. Bei Unterzeichnung dieses Vertrages stimmen Sie auch der Verarbeitung der personenbezogener Daten durch Gartentraeume B.V. zu.
Ihre Kontaktdaten werden für zukünftige Veranstaltungen unbegrenzt aufbewahrt.
Wenn Sie weitere Fragen zu den Maßnahmen haben, die durch Gartentraeume B.V. im Rahmen der DSGVO durchgeführt werden, kontaktieren Sie uns bitte.
Bedingungen
Der Aussteller bestätigt, dass er die Mietbedingungen des Vermieters des Ausstellungsortes vollumfänglich eingesehen hat und verpflichtet sich hiermit, diesen Auflagen und Bedingungen sowie Anweisungen des Vermieterpersonals oder von Gartentraeume B.V. (nachfolgend Gartentraeume genannt), dem Veranstalter, vollumfänglich nachzukommen.
Bei teilweiser oder gänzlicher Nichtbeachtung dieser Bedingungen sowie Anweisungen hat der Veranstalter das Recht, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Für Schäden oder Kosten, die sich aus der Nichtbeachtung dieser Bedingungen oder Anweisungen sowie der Kündigung ergeben, haftet der Aussteller.
Gewährleistung ist nur im gesetzlichen Umfang vereinbart und beschränkt sich auf die Haftung wegen Vorsatz und grobem Verschulden bis zur Höhe des Mietpreises.
Messestand
Die Mindestfläche einer Buchung beträgt 9m². Ein Inselstand (4 Seiten offen) ist erst ab einer Fläche von 50m² möglich. Bodenbedeckung ist für alle Aussteller Pflicht! Mindestens 50% des Bodens muss bedeckt sein. Gartentraeume behält sich das Recht vor Sie von der Ausstellung auszuschließen, wenn Sie keine Bodenbedeckung bei Ihrer Standgestaltung nutzen.
Platzvorschläge/Standwünsche:
Wünsche bzgl. eines bestimmten Standes können nur im Rahmen der vorhandenen Kapazität Berücksichtigung finden. Platzwünsche/Platzvorschläge können keine Gültigkeitsgründe des Vertrages sein. Wünsche können auf der Anmeldung geäußert werden und Gartentraeume wird diese nach Möglichkeit berücksichtigen. Standzuweisungen erfolgen jedoch durch Gartentraeume. Es bleibt Gartentraeume unbenommen, Stände oder Werbeflächen aus organisatorischen Gründen oder des Gesamtbildes wegen auf einen anderen Platz zu verlegen. Eine Wertminderung oder ein Mietnachlass können dadurch nicht geltend gemacht werden.
Das Platzieren von Werbebannern, -anhängern o.ä. ist außerhalb der Standfläche (z.B. auf Parkplätzen) ohne vorherige Absprache nicht erlaubt.
Ausstellungsartikel
Es dürfen nur auf der Anmeldung schriftlich vermerkten Gegenstände ausgestellt werden. Konkurrenz-Ausschluss darf weder verlangt noch zugesagt werden. Gartentraeume hat das Recht Anmeldungen nicht zu akzeptieren, wenn zu viele Aussteller sich mit dem gleichen Produkt anmelden oder wenn die Produkte der Organisation nach nicht zum Angebot der Gartenträume passen. Auch während der Ausstellung hat Gartentraeume das Recht Produkte bei Ausstellern entfernen zu lassen, wenn der Aussteller sich nicht vorher mit diesem Produkt angemeldet hat oder wenn die Produkte der Organisation nach nicht zum Angebot der Gartenträume passen. Der Verkauf von Schmuck ist bei Gartenträume untersagt. Der Aussteller ist verpflichtet, den Stand während der Dauer der Ausstellung mit den angemeldeten Waren zu belegen und mit fachkundigem Personal besetzt zu halten.
In dem Mietpreis ist keinerlei Versicherung gegenüber jeglichem Risiko enthalten. Etwaigen Versicherungsschutz hat der Aussteller auf eigene Kosten und eigene Veranlassung abzuschließen.
Es ist den Teilnehmern strengstens verboten, die zugeteilte Standfläche teilweise oder ganz, gegen Bezahlung oder auch gratis, an Dritte weiterzugeben, auch wenn sie in enger wirtschaftlicher Verbindung mit diesem Dritten stehen.
Konditionen
Alle Preise verstehen sich zzgl. MwSt. und basieren auf den aktuellen Katalogpreisen. Eventuelle Preiserhöhungen können jährlich durchgeführt werden und gelten nicht für mehrjährige Verträge. Bei Buchung eines Stromanschlusses erst vor Ort auf der Messe erhöht sich der Preis um 100€.
Sollte sich die Dauer der Messe verkürzen, werden die Konditionen nicht günstiger.
Unterschied Modellgarten und Verkaufsstand:
Die reduzierten Standmieten für Modellgärten gelten nur, wenn ein Modellgarten auf der Messe aufgebaut wird, den man 1:1 in den Vorgarten bauen könnte, mit Rollrasen, Beeten, Bäumen, Pflasterung, usw.
Ein Verkauf von Produkten aus dem Modellgarten ist nur dann möglich, wenn der Modellgarten vollständig und schön bleibt. Werden Produkte zur direkten Mitnahme verkauft, gelten die Konditionen für Verkaufsstände. Eine Kombination ist hierbei auch möglich und muss mit der zuständigen Projektleitung besprochen werden.
Schäden
Der Aussteller haftet für alle Schäden, die durch die nicht vertragsgemäße Behandlung des Messestandes, der Standfläche und des Untergrundes, sowie des Gebäudes oder von Gebäudeteilen im weitesten Sinn entstehen. Entstandene Schäden hat er unverzüglich und fachgerecht nach Beendigung der Messe zu beseitigen.
Kommt er dieser Verpflichtung nicht spätestens bis zum Ablauf des Folgetages der Ausstellung nach, so ist Gartentraeume berechtigt, ohne weitere Fristsetzung selbst oder durch ein Fachunternehmen die Schäden beseitigen zu lassen. Die Kosten der Schadensbeseitigung trägt der Aussteller.
Auch haftet der Aussteller für alle Schäden, die entstehen an oder mit den, von Gartentraeume, an Ausstellern zur Verfügung gestellten Maschinen, Geräten, Materialen, Kraftfahrzeugen usw.
Bewachung
Auβerhalb der Öffnungszeiten der Ausstellung überwacht Gartentraeume das Ausstellungsgelände zu folgenden Bedingungen:
Gartentraeume übernimmt keinerlei Haftung für den Verlust oder die Beschädigung von Sachen, die im Eigentum des Ausstellers, Besuchers oder sonstiger Dritter stehen. Die Genannten bleiben für den Schutz ihres Eigentums vor Entwendung oder Beschädigung selbst verantwortlich und werden im eigenen Interesse für geeignete Schutzmaβnahmen selbst Sorge tragen. Die Überwachung bezieht sich nur auf den umschlossenen bzw. eingefriedeten Teil des Ausstellungsgeländes, der für Besucher/Dritte nur mit gültiger Eintrittskarte zugänglich ist, nicht aber auf allgemein zugängliche Teile des Ausstellungsgeländes wie z.B. Parkplätze, Zufahrtswege und dergleichen.
Während der Öffnungszeiten der Ausstellung sowie während der Auf- bzw. Abbauphase findet eine Überwachung des Ausstellungsgeländes durch Gartentraeume nicht statt.
Stornierung
Bei einer Stornierung dieser Anmeldung schuldet der Aussteller Gartentraeume 40% der gesamten Ausstellungsflächenmiete, sowie die Kosten für eventuell angemietete Verkaufsstände. Dieser Betrag ist unverzüglich nach Eingang der Stornierung bei Gartentraeume fällig. Storniert der Aussteller den vorliegenden Vertrag erst 4 Wochen vor Anfang der Messe oder bleibt er der Ausstellung ohne Stornierung des Vertrages fern, so schuldet er die gesamte Ausstellungsflächenmiete sowie die Kosten für eventuell angemietete Verkaufsstände. Alle außergerichtlichen Kosten und die Kosten eines gerichtlichen Verfahrens, welche wegen eines Zahlungsverzuges auf Seiten Gartentraeume entstehen, gehen zu Lasten des Ausstellers. Eine Stornierung kann nur schriftlich erfolgen. Sie ist nur dann rechtswirksam vereinbart, wenn Gartentraeume ebenfalls schriftlich ihr Einverständnis erteilt hat. Die Ausstellungsmiete sowie die Kosten für etwa angemietete Verkaufsstände und die etwaige Bereitstellung eines Stromanschlusses sind spätestens eine Woche vor Anfang der Messe fällig.
Gerichtsstand und geltendes Recht
Auf diesen Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
Bei allen sich aus diesem Vertrag ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Aussteller ein Kaufmann ist, die Klage bei dem zuständigen Gericht zu erheben, an dem Gartentraeume ihren Sitz hat. Gartentraeume ist auch berechtigt, den Aussteller an dessen Sitz zu verklagen.
Musik am Stand
Das Spielen von Musik am Stand ist nicht erlaubt, um Verkaufsgespäche nicht zu stören und die Atmosphäre der Veranstaltung zu wahren.
Kontakt
Falls Sie noch weitere Fragen haben, erreichen Sie unser Gartenträume Team telefonisch unter (032) 221 096 857 (Montag bis Freitag, 9 - 17Uhr) oder per E-Mail via [email protected].